REGISTRY REVIVER ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
WICHTIG: LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG AUFMERKSAM DURCH, BEVOR SIE SOFTWARE VON REVIVERSOFT VERWENDEN. REVIVERSOFT, LLC UND/ODER DESSEN TOCHTERUNTERNEHMEN ("REVIVERSOFT") GEWÄHREN IHNEN ALS NATÜRLICHE PERSON, UNTERNEHMEN ODER JURISTISCHE PERSON DIE LIZENZ ZUR NUTZUNG DER REVIVERSOFT SOFTWARE (IM WEITEREN ALS "SIE" ODER "IHRE" BEZEICHNET) AUSSCHLIESSLICH UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG ANNEHMEN. DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE KOMMT MIT IHNEN UND REVIVERSOFT EIN RECHTMÄSSIGER UND DURCHSETZBARER VERTRAG ZUSTANDE. DURCH KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ICH STIMME ZU" ODER "JA" ODER INDEM SIE AUF IRGENDEINE ANDERE ELEKTRONISCHE ART DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMEN, DIE SOFTWARE LADEN, ONLINE DARAUF ZUGREIFEN ODER, FALLS ZUTREFFEND, DIE VERSIEGELUNG DES DATENTRÄGERS ÖFFNEN, AUF DEM DIE SOFTWARE GESPEICHERT IST, ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. SOLLTEN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SEIN, KLICKEN SIE NICHT AUF DIE SCHALTFLÄCHEN "ICH BIN EINVERSTANDEN", "ICH STIMME ZU" ODER "JA", ODER ERKLÄREN SIE AUF ANDERE ELEKTRONISCHE ART UND WEISE, DASS SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND. EINE NUTZUNG DER SOFTWARE IST IN DIESEM FALLE NICHT GESTATTET.
Registry Reviver ist ein Programm zur Optimierung der Windows-Registrierung, mit dem Sie Computer-Probleme vermeiden und die Systemleistung verbessern können.
1. Lizenz
1.1 Die mit dieser Lizenz erworbene Software (zusammenfassend "Software") ist Eigentum von ReviverSoft oder dessen Lizenznehmern und ist urheberrechtlich geschützt. Alle Eigentumsrechte an der Software verbleiben bei ReviverSoft. Wenn Sie sich mit den Bedingungen dieser Lizenz einverstanden erklären, werden Ihnen lediglich bestimmte Rechte zur Nutzung der Software übertragen. Diese Lizenz schließt alle von ReviverSoft an Sie gelieferten Versionen der Software sowie alle Überarbeitungen und an der Software vorgenommenen Verbesserungen ein.
1.2 Vorbehaltlich eventueller Änderungen durch dieser Lizenz beigefügte, vorausgegangene oder nachfolgende Lizenzzertifikate, Lizenz-Coupons oder Lizenzschlüssel von ReviverSoft (zusammenfassend "Lizenzschlüssel") haben Sie im Hinblick auf diese Software folgende Rechte und Pflichten:
Sie haben das Recht:
A. die Software auf oder in Verbindung mit (i) der Anzahl von Computern, die Sie auf Ihrer Bestellung der Software angegeben haben oder (ii) der Anzahl von Computern, die auf der Software-Verpackung angegeben ist, wenn Sie die Software auf einer CD oder einem anderen Datenträger gekauft haben, oder (iii), wenn Sie die Software in Verbindung mit einer anderen Hardware oder Software erhalten haben, nur in Verbindung mit dieser anderen Hardware oder Software zu nutzen;
B. die Software-Lizenz nach schriftlicher Benachrichtigung an ReviverSoft dauerhaft einer anderen Person oder Gesellschaft zu überlassen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie alle Kopien der Software übergeben und der Empfänger der Software sich mit den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung einverstanden erklärt.
1.3 Ungeachtet vorstehender Bestimmungen in Abschnitt 1.2 sind Sie berechtigt, wenn dieser Lizenz ein Lizenzschlüssel beigefügt, vorausgegangen ist oder nachfolgt:
A. so viele Kopien, wie in der Ihnen von ReviverSoft lizenzierten Software angegeben, anzufertigen. Der Lizenzschlüssel dient in diesem Fall als Nachweis dafür, dass Sie zur Herstellung solcher Kopien berechtigt sind;
B. eine einzelne Kopie der Software zu Archivierungszwecken anzufertigen oder die Software auf die Festplatte Ihres Computers zu kopieren und den Original-Datenträger zu Archivzwecken zu behalten.
C. die Software in einem Netzwerk einzusetzen, vorausgesetzt, dass Sie über eine lizenzierte Kopie der Software für jeden Computer verfügen, der über das Netzwerk auf die lizenzierte Software zugreifen kann; oder
D. die Software auf demselben Computer zu verwenden, um eine Image-Datei der Festplatte dieses Computers zu erstellen und die Image-Datei auf einem Wechseldatenträger zur Wiederherstellung nach einem Notfall zu speichern;
E. mithilfe der Software eine Startdiskette zu erstellen, um damit das Image der Festplatte, das zum Zweck der Wiederherstellung nach einem Notfall erstellt wurde, auf die Festplatte desselben Computers zu übertragen; und
F. die Software verwenden, um eine Festplatte desselben Computers auf einen Ersatz-Computer zu klonen und die Software auf dem Ersatz-Computer unter der Voraussetzung zu verwenden, dass die Software auf dem ursprünglichen Computer entfernt wurde.
1.4 Sie haben kein Recht:
A. die Software auf irgendeine Art und Weise zu verwenden, zu der Sie gemäß vorliegender Lizenzvereinbarung nicht berechtigt sind;
B. die mit der Software gelieferte gedruckte Dokumentation zu vervielfältigen;
C. einen beliebigen Teil der Software zu vermieten, zu verleihen oder Unterlizenzen zu vergeben;
D. die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu verändern, zu übersetzen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln oder von der Software abgeleitete Produkte zu erstellen;
E. nach Erhalt von Austausch-CDs oder DVDs oder einer Upgrade-Version die vorher erhaltene Kopie oder die frühere Version der Software weiter zu nutzen. Nach dem Erhalt einer aktualisierten Version der Software müssen alle Kopien vorangegangener Versionen endgültig vernichtet werden;
F. eine neuere Version der Software als die hiermit gelieferte Version zu verwenden, es sei denn, Sie haben eine Upgrade-Versicherung käuflich erworben oder unabhängig von dieser Vereinbarung das Recht zur Verwendung einer neueren Version erhalten; oder
G. die Software zu verwenden, um mehrere, nicht mit dem ursprünglichen Computer verbundene Computer oder Festplattenlaufwerke mit ähnlicher oder identischer Konfiguration wie die des ursprünglichen Computers oder Festplattenlaufwerks zu erstellen.
1.5 Die Software wird als kostenlose Testversion installiert und kann erst nach Erwerb des Lizenzschlüssels in ihrem vollständigen Funktionsumfang genutzt werden. Sie können die Software jederzeit mithilfe der Standard-Deinstallationsverfahren Ihres Betriebssystems unter "Systemsteuerung>Programme hinzufügen/entfernen" deinstallieren. Wählen Sie dazu den Eintrag 'Registry Reviver' aus der Liste der installierten Anwendungen, und klicken Sie dann auf die Schaltfläche "Ändern/Entfernen".
Bei der Installation der Software wird standardmäßig eine Verknüpfung erstellt, damit Sie die Software bequem über Ihren Windows Desktop oder die Schnellstartleiste aufrufen können. Wenn Sie nicht möchten, dass diese Verknüpfungen erstellt werden, können Sie diese Option bei der Installation deaktivieren. Wenn die Anwendung nach der Installation ausgeführt wird, kann sie auch über die Windows-Taskleiste aufgerufen werden.
2. Dauer der Vereinbarung; Kündigung
2.1. Laufzeit
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Downloads oder anderweitigen Erwerbs der Software und gilt
(i) für die bei Ihrer Bestellung der Software festgelegte Dauer, oder
(ii) wenn Sie die Software auf CD oder einem anderen Datenträger erworben haben, für die auf der Verpackung der Software angegebene Dauer oder,
(iii) wenn Sie die Software zusammen mit anderer Hardware oder Software erhalten haben, für die von Ihrem Händler angegebene Dauer. Falls die Möglichkeit zur Verlängerung der Laufzeit besteht, werden Sie von ReviverSoft darüber unterrichtet, und Sie erhalten das Angebot zum Erwerb der Verlängerung zum dann geltenden Verlängerungspreis. Die ursprüngliche Laufzeit sowie alle erworbenen Verlängerungen werden in dieser Vereinbarung als die "Laufzeit" bezeichnet.
2.2. Kündigung
ReviverSoft hat neben anderen Rechten aufgrund von Gesetz oder Billigkeit das Recht, diese Vereinbarung jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung zu kündigen, wenn eine schwerwiegende Verletzung der Vereinbarung Ihrerseits vorliegt.
2.3. Folgen der Kündigung
Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung müssen Sie die Nutzung der Software einstellen; ReviverSoft muss keine weiteren Aktualisierungen für Sie bereitstellen, und die Software funktioniert dann möglicherweise nicht mehr. Die Abschnitte 1.4, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12 und 13 bestehen nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung fort.
3. Eigentum
ReviverSoft behält sich alle Rechte an der Software vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich abgetreten werden. Alle Urheberrechte, Warenzeichen und sonstige eventuelle gewerbliche Schutzrechte an der und auf die Software sind Eigentum von ReviverSoft oder seinen Lizenzgebern und sind durch die Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten und anderer Länder, internationale Abkommen und sonstige anwendbare Gesetze geschützt. Jede Kopie der Software, die Sie gemäß dieser Vereinbarung herstellen dürfen, muss die Urheberrechts- und sonstigen Hinweise der Originalkopie der Software enthalten.
4. Inhalts-Updates
Sie erkennen an, dass die Inhalte bestimmter ReviverSoft Software-Produkte von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. So nutzen beispielsweise Treiberaktualisierungsprodukte aktualisierte Komponenten, Treiber und Dateiversionen und/oder aktualisierte BIOS-Versionen; und Inhaltsübermittlungsfunktionen nutzen aktualisierte URL-Links usw. (zusammenfassend "Inhalts-Updates"). Inhalts-Updates erhalten Sie in jedem Zeitraum, für den Sie (i) Inhalts-Updates für die Software (einschließlich Abonnements im Lieferumfang des Ersterwerbs der Software) erworben haben, (ii) eine Upgrade-Versicherung für die Software erworben haben, (iii) eine Wartungsvereinbarung mit der Option zu Inhalts-Updates erworben haben oder (iv) anderweitig die Berechtigung zum Erhalt von Inhalts-Updates erworben haben. Über den oben ausdrücklich angegebenen Umfang hinaus sind Sie nicht zum Erhalt oder zur Nutzung von Inhalts-Updates berechtigt. Sie erkennen außerdem an, dass Sie die Updates regelmäßig herunterladen und deren Installation zulassen müssen, um aus der Software den maximalen Nutzen zu ziehen.
5. Gewährleistung
ReviverSoft gewährleistet die Mangelfreiheit für die zur Bereitstellung der Software verwendeten Datenträger für die Dauer von dreißig (30) Tagen ab Kaufdatum der Software (die "Gewährleistungsfrist"). Ihr einziges Rechtsmittel bei Verletzung dieser Gewährleistung besteht darin, dass ReviverSoft defekte Datenträger ersetzt, die innerhalb der Gewährleistungsfrist an ReviverSoft zurückgegeben werden, oder, soweit Abschnitt 6 unten gilt, die für die Software bezahlte Gebühr zurückerstattet. Insbesondere übernimmt ReviverSoft keine Gewährleistung dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder dass der Betrieb der Software störungs- oder fehlerfrei erfolgt. Um Ihre Rechte gemäß diesem Abschnitt 5 geltend zu machen, müssen Sie alle möglicherweise hergestellten Kopien der Software (einschließlich aller Archivierungskopien) deinstallieren und zerstören und (i) bei Kauf der Software zum Download die Anweisungen in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie beim Kauf erhalten haben, befolgen oder (ii) bei allen anderen Kaufmodalitäten die Software in der Originalverpackung mit dem Kaufbeleg an der Verkaufsstelle zurückgeben.
DIE OBEN GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN JEDWEDER ART AUS, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER NICHTVERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE. DIESE GEWÄHRLEISTUNG VERLEIHT IHNEN BESONDERE RECHTE. ZUDEM KÖNNEN SIE ANDERE RECHTE HABEN, DIE SICH JE NACH BUNDESLAND ODER LAND UNTERSCHEIDEN KÖNNEN.
6. Geld-zurück-Garantie
Wenn Sie als ursprünglicher Lizenznehmer mit der Software nicht vollständig zufrieden sind, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Geldbetrags, den Sie für die Software bezahlt haben (abzüglich Versandkosten, Bearbeitungsgebühren und ggf. Steuern), sofern Sie den Kundendienst von ReviverSoft oder Ihren Händler während des Dreißig- (30-) Tage-Zeitraums nach dem Kaufdatum (der "Gewährleistungsfrist") von Ihrer Absicht schriftlich in Kenntnis setzen. Wenn Sie die Software als Teil eines "gebündelten" Produkts mit dem Kauf Ihres PCs oder anderer Computer-Komponenten erhalten haben, oder wenn Sie es verabsäumt haben, den Kundendienst von ReviverSoft oder Ihren Händler während der Gewährleistungsfrist von Ihrer Absicht schriftlich in Kenntnis zu setzen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung.
7. Datenschutz
7.1. ReviverSoft kann Hinweise über ein Pop-up-Fenster, ein Dialogfeld, per E-Mail oder anderweitig übermitteln, wobei Sie diesen Hinweis möglicherweise erst dann erhalten, wenn Sie die Software starten. Jeder derartige Hinweis gilt an dem Tag als zugestellt, an dem ihn ReviverSoft über die Software verfügbar macht, unabhängig davon, wann Sie ihn tatsächlich erhalten.
7.2 Sie erkennen an, dass ReviverSoft bestimmte Daten über die Benutzer der Software einschließlich bestimmter personenbezogener Daten erfasst. Sie stimmen hiermit der Erfassung und Nutzung dieser Informationen seitens ReviverSoft zu und akzeptieren, dass die Erfassung und Nutzung dieser Informationen gemäß den Datenschutzrichtlinien von ReviverSoft erfolgt, die aktuell unter www.reviversoft.com veröffentlicht sind und von Zeit zu Zeit von ReviverSoft überarbeitet werden können.
8. Gewährleistungsausschluss
AUSSER DEN AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN VON ABSCHNITT 5 DIESER VEREINBARUNG SCHLIESST REVIVERSOFT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IM HINBLICK AUF SOFTWARE, DATENTRÄGER ODER SONSTIGE GEGENSTÄNDE DIESER VEREINBARUNG AUS, EINSCHLIESSLICH, OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE RECHTSMÄNGEL UND NICHTVERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE. REVIVERSOFT ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI ERFOLGT. Da einige Gerichtsbarkeiten keine Beschränkungen in Bezug auf stillschweigende Gewährleistungen gestatten, besitzen die oben genannten Beschränkungen für Sie möglicherweise keine Gültigkeit. Sie haben eventuell andere Rechte, die von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit unterschiedlich ausfallen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. DA EINIGE STAATEN UND LÄNDER, DARUNTER MITGLIEDSLÄNDER DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS, DIE BESCHRÄNKUNG ODER DEN AUSSCHLUSS EINER HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN ODER BEGLEITSCHÄDEN NICHT ZULASSEN, TRIFFT DIE UNTEN GENANNTE BESCHRÄNKUNG BZW. DER UNTEN GENANNTE AUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZU.
9.2. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE HIERIN DARGELEGTEN RECHTSMITTEL IHREN WESENTLICHEN ZWECK MÖGLICHERWEISE VERFEHLEN, UND UNGEACHTET IN DIESER VEREINBARUNG ANDERS LAUTENDER BESTIMMUNGEN:
(A) SIND REVIVERSOFT ODER SEINE LIZENZGEBER IN KEINEM FALLE HAFTBAR ODER VERANTWORTLICH FÜR MÄNGEL, FEHLFUNKTIONEN, SCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH DIE INSTALLATION ODER DIE BENUTZUNG VON SOFTWARE, HARDWARE, AUSRÜSTUNG, PERIPHERIEGERÄTEN ODER SONSTIGEN PRODUKTEN EINES DRITTANBIETERS, EINSCHLIESSLICH, OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, DER AKTUALISIERUNG VON INHALTEN, TREIBERN ODER ANDEREN DATEIEN, DIE VON DRITTEN (GEMEINSAM ALS "PRODUKTE VON DRITTANBIETERN" BEZEICHNET) ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE DURCH DEN LIZENZNEHMER (ODER EINEN DRITTANBIETER) BEREITGESTELLT WERDEN, ENTSTEHEN. GEWÄHRLEISTUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN VON DRITTANBIETERN IN ZUSAMMENHANG MIT PRODUKTEN VON DRITTANBIETERN FALLEN NICHT UNTER DIESE VEREINBARUNG UND MÜSSEN IM RAHMEN EINER GESONDERTEN VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZNEHMER UND DEN DRITTANBIETERN GEREGELT WERDEN.
(B) HAFTEN REVIVERSOFT ODER SEINE LIZENZGEBER FÜR KEINERLEI INDIREKTE, FOLGE- ODER ÄHNLICHE SCHÄDEN, EINGESCHLOSSEN SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN ODER VERLUST VON DATEN, DIE DURCH DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE ODER DIE UNFÄHIGKEIT, DIE SOFTWARE ZU VERWENDEN, ENTSTEHEN, SELBST WENN REVIVERSOFT VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN IST.
(C) HAFTEN REVIVERSOFT ODER DESSEN LIZENZGEBER IN JEDEM FALL HÖCHSTENS BIS ZUR HÖHE DES KAUFPREISES DER SOFTWARE.
9.3. DIE VORANGEHENDEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE DEN BEDINGUNGEN ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE ZUSTIMMEN.
10. Steuern
Sie verpflichten sich zur Zahlung aller Steuern, wie Umsatzsteuer oder Nutzungssteuer, die für die Gewährung der Software-Lizenz erhoben werden.
11. Benutzer in Regierungsbehörden
Wird die Software von oder im Auftrag der US-Regierung, deren Behörden und/oder Einrichtungen ("US- Regierung") heruntergeladen oder genutzt, wird diese mit eingeschränkten Rechten zur Verfügung gestellt. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung durch die US-Regierung unterliegt den in Unterabschnitt (c)(1)(ii) der DFARS-Klausel 252-227-7013 über die Rechte bezüglich der Nutzung technischer Daten und Computer-Software bzw. den in Unterabschnitt (c)(1) und (2) von Klausel 48 CFR 52.227-19 über die Rechte bezüglich der Nutzung kommerzieller Computer-Software genannten Einschränkungen (je nach Anwendbarkeit).
12. Ausfuhrbeschränkung
Die Software und die zugrunde liegenden Informationen und Technologien dürfen nur heruntergeladen, exportiert oder reexportiert werden, wie es durch das Gesetz der Vereinigten Staaten von Amerika und durch die Gesetze des Landes, in dem die Software beschafft wurde, gestattet ist. Die Software darf (i) in einem (oder von einem Staatsbürger oder Ortsansässigen in einem) Land, gegen das die USA ein Embargo für bestimmte Waren verhängt haben, vor allem Kuba, Libyen, Nordkorea, Iran und Syrien; (ii) von Rechtssubjekten, die auf der "List of Specially Designated Nationals" des U.S. Treasury Department (US-Finanzministeriums) oder der "Table of Deny Orders" des U.S. Commerce Department (US-Handelsministeriums) aufgeführt sind, nicht exportiert oder reexportiert werden. Indem Sie die Software herunterladen, darauf zugreifen oder nutzen, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dem Vorstehenden und bestätigen, dass Sie sich nicht in solchen Ländern befinden, kein Staatsangehöriger dieser Länder sind und nicht im Einflussbereich dieser Länder stehen.
13. Allgemeine Bedingungen
13.1 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien, und die zuständigen Gerichte des Staates Kalifornien sind ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus der Nutzung der Software. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht mit entsprechender Zuständigkeit für unwirksam erklärt werden, ist diese Unwirksamkeit ausschließlich auf die betreffende für unwirksam erklärte Bestimmung beschränkt, und die übrige Vereinbarung bleibt gemäß ihrer Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft. Kein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung gilt als ein weiterer oder anhaltender Verzicht dieser oder einer anderen Bestimmung.
13.2 Diese Vereinbarung wurde ursprünglich in englischer Sprache erstellt. Auch wenn ReviverSoft eine oder mehrere Übersetzungen zum besseren Verständnis zur Verfügung stellt, gilt im Falle eines Konflikts oder einer Abweichung die englische Version.
13.3 Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und ReviverSoft bezüglich dieser Transaktion und aller vorausgehenden Absprachen oder Zusicherungen dar. Alle Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen von einem autorisierten Vertreter von ReviverSoft, LLC unterzeichnet sein.
14. Installation
Die Anwendung unterstützt die automatische Installation, d. H. Die Anwendung kann installiert werden, ohne dass die Installationsfenster angezeigt werden und keine Eingabeaufforderungen angezeigt werden.